Das virtuelle Klassenzimmer und seine Features, die sich die amerikanische Firma Blackboard patentieren ließen, ist nach einem Urteil des US Court of Appeals for the Federal Circuit gar keins mehr, wie auf heise.de zu lesen ist. Die Firma hatte sich ihr E-Learning-Verfahren schützen lassen, bei dem das Klassenzimmer über das Internet betreten wird. Mit Tafel, Chat und Lehrbuch. Bis zuletzt habe Blackboard auf das innovative Rechtesystem gepocht, das von den Richtern allerdings nicht als innovativ anerkannt wurde, sondern als “abstrakte Beschreibung einer simplen Zugangskontrolle” (heise). Grund für den Prozess war ein Rechtsstreit des Produzenten mit einem kanadischen Mitbewerber, der nach einem ähnlichen Konzept (was ja schnell mal passiert) ein Onlinestudium angeboten hatte. Blackboard will hingegen weiterziehen. Vor den Obersten Gerichtshof.
3. August 2009
E-Learning-Patent: Innovativ oder nur schwer beschrieben?
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