Open University minderwertig?

11. Februar 2011

Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat die Open University in einem Bafög-Urteil ganz schön abgewatscht. Aus Sicht des Gerichts ist die OU keine Hochschule, daher gelten auch keine Bafög-Ansprüche. Begründet wird dies vor allem damit, dass die Zugangsberechtigung nicht so stark beschränkt sind, wie an deutschen Hochschulen. Ein Argument was mehr als strittig ist, die Anwältin des Klägers spricht von „fast schon alltäglicher Arroganz“ gegenüber allem, was nicht den deutschen Normen entspricht. Vor allem weil auch hierzulande die Unis und Hochschulen ihre Ansprüche an Studienbewerber seit kurzem lockern. Für alle, die es genauer wissen wollen, geht es hier zum Zeit-Artikel.

Kategorien: Neues zum Fernstudium

Hinterlassen Sie einen Kommentar