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BAföG im Fernstudium – wie es klappt und wer es bekommt

Wer studiert, hat oft kein Geld. Stipendien und Nebenjobs helfen grob über die Runden – und BAföG. Auch im Fernstudium gibt es BAföG. Das wird allerdings nicht automatisch allen Studierenden zugesprochen, sondern du musst etwas dafür tun. Und zwar (Wir sind in Deutschland!) Formulare ausfüllen. Welche das sind, wie das geht und ob deine Bemühungen von münzklingelndem Erfolg gekrönt sein werden, erfährst du hier!

Moment, Münzen? Richtig: Der Höchstsatz liegt auch nach der letzten Erhöhung noch unter 900 Euro monatlich, zumal die Förderung immer nur kurzfristig für ein Jahr gewährt wird. Allzu große Sprünge kannst du also auch mit BAföG nicht machen. Wer selbst verdient (arbeitet), muss mit weniger rechnen. Denn Einkommen wird angerechnet.


Key Facts:

  • BAföG gibt es, bis auf wenige Ausnahmen, nur für die ERSTE Ausbildung.
  • BAföG wird nur bis maximal zum 30. Lebensjahr gezahlt. Ausnahme Master-Studium: Hier gilt die Altersgrenze von 35 Jahren.
  • Dein monatliches Einkommen darf nicht über 450 Euro liegen. Alles darüber wird auf das BAföG angerechnet.
  • Dein Vermögen darf 8.200 Euro nicht überschreiten. Für Ehepartner/-in und Kinder erhöht sich der Freibetrag.
  • Das BAföG wird nur beim Vollzeitstudium gezahlt (bis auf wenige Ausnahmen), ein berufsbegleitendes Teilzeit-Fernstudium kann also nicht gefördert werden.
  • Ausnahme Aufstiegs-BAföG für Berufserfahrene: Es wird nur für Zertifikatskurse gewährt, nicht für akademische Ausbildungen.

Wer kann BAföG beantragen?

Generell dürfen alle Schüler:innen, Studierende und Auszubildende BAföG beantragen. Sinnvoll ist der Arbeitsaufwand aber nur, wenn es Erfolgsaussichten gibt. BAföG gibt es erst einmal für alle Studierende. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Präsenz- oder ein Fernstudium handelt. Sowohl Bachelor- als auch Master- und Staatsexamen-Studiengänge können nach BAföG gefördert werden. Das gilt für alle staatlichen und alle staatlich anerkannten Hochschulen und Universitäten. Wer also an einer ordentlichen Hochschule für ein Vollzeitstudium eingeschrieben ist, kann BAföG beantragen.


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BAföG nur für die erste Berufsausbildung, nicht für folgende

Wichtig zu wissen ist aber: Die Förderung nach BAföG wird für die erste Berufsausbildung gewährt. Für weitere Ausbildungen gibt es eigentlich kein BAföG. Wer also schon eine BAföG-förderfähige berufliche Ausbildung absolviert hat, bekommt kein BAföG für das darauffolgende Studium. Und das gilt für alle Formen des Studiums. Einzige Ausnahme: Die Hochschulzugangsberechtigung wurde erst über den zweiten Bildungswegs erlangt. Oder das Aufbaustudium ist für die Aufnahme des Berufs erforderlich, und zwar aus rechtlicher Sicht (vgl. §7 BAföG).


Fernstudium in Teilzeit oder in Vollzeit?

Teilzeitstudiengänge sind von der Förderung nach BAföG komplett ausgeschlossen. Beim Vollzeitstudium geht man von Gesetztesseite davon aus, dass wenigstens 20 Unterrichtsstunden wöchentlich etwa 40 Stunden Arbeitsaufwand erfordern. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen und chronische Krankheiten sowie Behinderungen sind besondere Situationen. In diesen Zeiten verzögert sich das Studium, in der Regel wird nur in Teilzeit studiert.

Das ist der nächste wichtige Punkt: BAföG wird nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Studierende müssen spätestens nach vier Semestern Leistungsnachweise erbringen. Gefördert wird generell nur in der Regelstudienzeit. Care-Arbeit in der Familie und gesundheitliche Einschränkungen haben aber in der Regel zur Folge, dass man kein Vollzeitstudium absolvieren kann – und deshalb gelten hier noch einmal Ausnahmen. Über die informieren die zuständigen BAföG-Stellen und die Studierendenwerke der jeweiligen Hochschulen und Universitäten. Auch im Internet gibt es detaillierte Informationen für Studierende mit erhöhtem Beratungsbedarf, beispielsweise hier.


Sonderfall Fernstudium und Förderdauer

Studierende in Präsenzstudiengängen können während der gesamten Studiendauer gefördert werden. Bei einem Fernstudium ist das, trotz aller Bemühungen um Gleichstellung, nicht der Fall. Nur die letzten zwölf Monate der Studienzeit sind förderfähig. Das solltest du bei der Antragsstellung berücksichtigen! Bei Antragsstellung weist du nach, dass du an deiner Hochschule eingeschrieben bist und dass du in den letzten sechs Monaten an den obligatorischen Kursen teilgenommen hast.


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Aufstiegs-BAföG für die Weiterbildung

Für Bachelor, Master und Magister, Diplom und Staatsexamen ist die Sache jetzt klar. Aber was ist mit Zertifikatskursen? Auch für Weiterbildungen an einer Fernhochschule kann BAföG beantragt werden. Das sogenannte Aufstiegs-BAföG kann dann gewährt werden, wenn

  • der Lehrgang dich auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet, die staatlich anerkannt ist.
  • der Anbieter des Kurses eine staatliche Zertifizierung hat.
  • der angestrebte Abschluss ein höheres Niveau als das des Facharbeiters/der Facharbeiterin, des Gesellen/der Gesellin oder des Gehilfen/der Gehilfin hat.
  • der Abschluss höher als ein Berufsfachabschluss ist.
  • du schon eine abgeschlossene berufliche Ausbildung hast.
  • dein Fernstudium wenigstens 400 Stunden umfasst.
  • du wenigstens 25 Arbeitsstunden an vier Tagen wöchentlich in das Studium investierst beziehungsweise (Teilzeit) wenigstens 18 Arbeitsstunden pro Woche.

Für Lehrgang und Prüfungen werden bis zu 15.000 Euro an Förderung gewährt, unabhängig davon, was du hast und verdienst. Dazu kommen die Kosten für deinen Lebensunterhalt: Maximal 885 Euro zusätzlich kannst du monatlich erhalten. Das ist allerdings abhängig von deinem Einkommen und Vermögen.


Wie viele Münzen klingeln überhaupt?

Die Höhe der BAföG-Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maximal 843 Euro kannst du monatlich bekommen. Wie viel es wirklich ist, wird errechnet. Dein Vermögen, dein Einkommen, deine Lebenssituation (Partnerschaft, Kinder) spielen in die Berechnung hinein.


Alles geschenkt?

Teilweise. 50 Prozent der Zuwendungen sind grundsätzlich geschenkt, den Rest solltest du eigentlich zurückzahlen. Allerdings ist dieser Betrag gedeckelt: Mehr als 10.000 Euro zahlt niemand zurück. Und wie viel du am Ende wirklich zahlst, hängt auch noch davon ab, wann und in welcher Form du dein Darlehen zurückzahlst.


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Kurz gefasst: BAföG nur beantragen, wenn es Erfolgschancen gibt!

BAföG beantragen lohnt für dich also, wenn du

  • unter 30 beziehungsweise 35 Jahren alt bist und
  • noch keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kannst und
  • in Vollzeit studierst.

Damit ist klar: Nur wenige Fernstudierende erfüllen diese Voraussetzungen. Denn gerade für Berufstätige, die sich neu orientieren wollen und das Studium neben dem Beruf absolvieren, ist ein Fernstudium (in Teilzeit) attraktiv. Anders sieht es beim Aufstiegs-BAföG aus, das jedoch eine andere Zielgruppe anspricht.